Vorkaufrechte

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Vorkaufrechte sind die Rechte der Aktionäre, jedes mögliches neue Ausgabe der Anteile angeboten zu werden, bevor die Anteile Nichtaktionären angeboten werden.

Das Angebot der Anteile zu den Aktionären wird normalerweise angefordert, um zu ihrem vorhandenen Aktienbesitz pro-rata zu sein. Es findet am allgemeinsten durch ein Bezugsrecht statt.

Der Zweck Vorkaufrechten ist, zu garantieren, dass Aktionäre eine Gelegenheit haben, ihre Stange zu verhindern, die durch neue Ausgaben verdünnt wird.

Im Großbritannien-(und die meisten anderen Länder) Vorkauf werden die Rechte für öffentlich gehandelte Firmen angefordert; durch Gesellschaftsrecht und Auflistung Richtlinien.

Es ist möglich für Aktionäre, Vorkaufrechte aufzugeben. Dieses ist für Situationen nützlich, in denen ein Bezugsrecht nicht kosteneffektiv sein würde; es ist häufig preiswerter, neue Anteile durch ein Platzierung herauszugeben.

Vorkaufrechte auch treffen nicht auf den Verkauf von Fiskusanteile zu: beide aus offensichtlichen praktischen Gründen und weil Verhandlungen in den Fiskusanteilen nicht zu Verdünnung der Holdings führen können.





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