Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum

Der materielle Rechtsinhaber eines Anlagegutes ist die Person, für deren Nutzen es gehalten wird. Wirtschaftliches Eigentum entsteht, wenn ein Anlagegut von einer Person besessen wird (der „rechtliche Eigentümer“) die eine Aufgabe hat, zum es im Namen ander zu benutzen; eine Person hält Anlagegüter als Verwalter für andere.

Sicherheiten, besonders die hielten durch private Anleger, werden gehalten häufig von den Firmen Kandidat der Vermittler. Wie anderes Eigentum können Sicherheiten von den Verwaltern auch gehalten werden, und es ist manchmal notwendig, Besitz durch eine lange Schlange der Dachgesellschaften und der Verwalter zu verfolgen, um den entscheidenden materiellen Rechtsinhaber zu finden.

Die Schwierigkeiten, die mit einbezogen werden, wenn sie entscheidende materielle Rechtsinhaber verfolgen, können es schwieriger bilden, Regelungen, wie die betreffend Übernahmen zu erzwingen. Mechanismen existieren in Großbritannien, um zu helfen, sie freizulegen. Z.B. gibt das Gesellschaftsrecht Firmen die Energie, zu verlangen, dass rechtliche Eigentümer (deren Namen im Register der Aktionäre gezeigt werden), Informationen über materielle Rechtsinhaber bekanntmachen.





Die meisten lesern von Wirtschaftliches Eigentum klicken sie an eine anzeige.

In Verbindung stehende Seiten: Kandidat | Inhaberpapiere | Geregistrierte Aktien | Indirektes vorteilhaftes Interesse | Goldene Aktien
In Verbindung stehende Kategorien: Sicherheiten u. Kapital

Haus

Alphabetischer Index: A~B C D~H I~O P~R S~Z

Kategorien