YTC (Ertrag zum zu benennen)

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YTC (Ertrag zum zu benennen)

Der Ertrag zum zu benennen (YTC) ist der Ertrag auf abrufbar Bindung, auf der Annahme, dass um ihn das früheste mögliche Datum ersucht wird.

Die Berechnung von YTC ist dem Ertrag zur Reife ähnlich: sie ist, tatsächlich die gleiche Berechnung, außer dass das abschließende Cashflow ist der Anrufpreis und es umfaßt nur Kuponeinlösungen vor dem folgenden Anrufdatum.

Es kann mehr als ein Anrufdatum geben, in diesem Fall es mehr als einen Ertrag zur Rufnummer gibt. Diese werden normalerweise unterschieden, indem man sie Ertrag zum ersten Ruf, Ertrag zum zweiten Anruf etc. nennt.





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